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Volontariat
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Arbeitsluft schnuppern und Berufserfahrung sammeln - ein Volontariat macht es möglich.

Hier steht die Freiwilligkeit im Vordergrund und es gibt wesentliche Unterschiede zum Pflichtpraktikum oder dem Ferialjob.

Du hast Fragen zum Volontariat?

Wir haben die Antworten!

Welche Tätigkeiten macht man beim Volontariat?

Im Wesentlichen muss es sich um Tätigkeiten handeln, die der Ausbildung der beschäftigten Person dienen. Verrichtet man aber überwiegend Hilfstätigkeiten, beliebige Tätigkeiten oder Tätigkeiten, die auch von anderen DienstnehmerInnen in derselben Weise ausgeführt werden können, stellt diese Beschäftigung kein Volontariat dar.

Ist ein Volontariat ein Arbeitsverhältnis?

Nein, im Unterschied zum Pflichtpraktikum besteht beim Volontariat kein Arbeitsverhältnis.

Hier die wichtigsten Merkmale:

  • Als VolontärIn ist man an keine Arbeitszeiten gebunden.
  • Es gilt kein Weisungsrecht und keine Eingliederung in den Betrieb.
  • Es besteht keine Arbeitsverpflichtung und somit kein Rechtsanspruch auf Entgelt.
  • Arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Bestimmungen finden daher normalerweise keine Anwendung.
  • VolontärInnen sind nur in der Unfallversicherung pflichtversichert und müssen durch den Arbeitgeber bei der AUVA angemeldet werden.

Keine Möglichkeit eines Volontariats

Für manche Branchen, gibt es Kollektivverträge, die ein Volontariat ausschließen. Das betrifft das Hotel- und Gastgewebe, oft auch den landwirtschaftlichen Bereich oder den Bau. Hier wird genau geregelt, was im Fall eines Praktikums zu bezahlen ist und dass es sich um ein Dienstverhältnis handelt.

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