Kaputt! Was jetzt?

Wo gearbeitet wird, kann auch mal was kaputt gehen. Aber wer haftet, wenn du als Praktikant einen Schaden verursachst? Du als Arbeitnehmer haftest nur bedingt – außer du hast vorsätzlich gehandelt!
Eine Unachtsamkeit, ein Stolpern und schon ist es passiert: Die Dame mit dem offensichtlich sündteuren Hosenanzug ist von oben bis unten mit der Rotweinsauce bekleckert und der Teller liegt zerbrochen am Boden. Schlimm genug, aber musst du jetzt auch noch für den Schaden aufkommen?
Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Aber grundsätzlich sollte gelten: Wo gearbeitet wird, kann auch mal was schief gehen! Sollte von dir also eine Wiedergutmachung gefordert werden (z.B. durch Lohnabzug), melde dich bitte sofort in unserer Lehrlings- und Jugendabteilung!
Arbeiten in den Ferien - Pflichtpraktikum