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Lehrabschlussprüfung
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Lehrabschlussprüfung - alles was du wissen musst!

Erst wenn du die Lehrabschlussprüfung (LAP) erfolgreich ablegst, darfst du den Berufstitel führen. Die LAP kann im erlernten, zusätzlich aber auch in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.

Du hast Fragen zur Lehrabschlussprüfung?

Wir haben die Antworten!

Wer kann zur Lehrabschlussprüfung antreten?

  • Lehrlinge
  • Personen, die die festgesetzte Lehrzeit allenfalls unter Anrechnung einer schulmäßigen Ausbildung beendet haben und
  • Personen, die auf Grund einer schulmäßigen Ausbildung keine Lehrzeit absolvieren müssen.

Wer kann ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung antreten?

  • Lehrlinge, die nach Auflösung des Lehrverhältnisses keine neue Lehrstelle mehr finden, aber mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben.
  • Personen, die im Zuge einer Rehabilitation in einem Beruf ausgebildet wurden, egal wie alt sie sind.
  • Personen, die älter als 18 Jahre sind und glaubhaft machen, dass sie sich die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des Lehrberufes etwa durch eine Anlerntätigkeit, durch Praxis oder durch entsprechende Kurse erworben haben.
MeinLapBuddy  

Mein LAPbuddy unterstützt dich bei der LAP-Vorbereitung

Mit der Mein LAPbuddy Web-App kannst du dich ab sofort auf deine theoretische Lehrabschlussprüfung vorbereiten – wann & wo du willst.

Derzeit ist die App nur für die Lehrberufe Metalltechnik (Hauptmodul Maschinenbautechnik, Metallbau- und Blechtechnik sowie Zerspanungstechnik) verfügbar. Weitere Lehrberufe folgen aber schon sehr bald.

Wann kann ich zur Lehrabschlussprüfung (LAP) antreten?

Der Termin ist abhängig von der Lehrzeitdauer des betreffenden Lehrberufes. Der Prüfungstermin (Antrag bereits 6 Monate vor Lehrzeitende möglich) darf bei Lehrlingen

  • frühestens 10 Wochen vor dem Ende der Lehrzeit,
  • bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht vor dem Ende des letzten Lehrganges,
  • bei ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschulen frühestens 6 Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres,
  • bei Lehrberufen mit zweieinhalb- bzw. dreieinhalbjähriger Lehrzeit frühestens 6 Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht angesetzt werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ab Beginn des letzten Lehrjahres kannst du die Zulassung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, sofern du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen haben und

  • der/die Lehrberechtigte diesen Antrag zustimmt ODER
  • das Lehrverhältnis einvernehmlich ODER
  • das Lehrverhältnis ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig aufgelöst wurde (berechtigter Austritt oder unberechtigte Entlassung) ODER
  • das Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.

Förderung von Vorbereitungskursen für die LAP

Folgende Personen können für die Teilnahme an Vorbereitungskursen einen Kurskosten-Ersatz beantragen:

  • Lehrlinge im letzten Jahr der Lehrzeit
  • Personen, deren Lehrzeitende maximal 36 Monate zurückliegt

ABER: Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen (ÜBA) sind vom Kostenersatz ausgenommen.

Wie und wo melde ich mich zur Lehrabschluss-Prüfung an?

Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung bei der Lehrlingsstelle muss der Lehrling grundsätzlich selbst durchführen, sie kann aber auch durch den Lehrberechtigten/die Lehrberechtigte erfolgen.

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Mehr Infos zur kostenlosen Web-App findest du im Blog!

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer festgelegt. Auskünfte über die Termine erteilen die Lehrlingsstellen.

Prüfungszeit und Prüfungsort

Spätestens 3 Wochen vor der Prüfung müssen die konkreten Prüfungszeiten sowie der Prüfungsort schriftlich bekannt gegeben werden.

Wie geht die Prüfung vor sich?

Die Lehrabschluss-Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil.

Es hängt von der Prüfungsordnung für den einzelnen Lehrberuf ab, ob die Prüfung mündlich oder schriftlich vorgenommen wird, welche Gegenstände geprüft werden und wie lange die Prüfung dauert.

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