Der wichtige „Wisch“
Auch für Lehrlinge gilt der Kollektivvertrag

Wie für „normale“ Arbeitnehmer gilt auch für dich als Lehrling ein Kollektivvertrag. Im Kollektivvertrag sind alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers festgehalten. Der „KV“ ist also besonders wichtig, wenn es um dein Lehrverhältnis geht, denn er regelt Arbeitszeiten, Entlohnung, Zulagen und noch vieles mehr.
Der Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der für eine Berufsgruppe (z.B. Friseure) oder Branche (z.B. Gastgewerbe, Baugewerbe) abgeschlossen wird. Im Kollektivvertrag ist geregelt, welche Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis bestehen. An diese Rechte und Pflichten muss man sich halten wie an Gesetze.
Der Kollektivvertrag wird zwischen der Interessenvertretung der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer (Gewerkschaft) ausverhandelt.
Einige wichtige Punkte, die im Kollektivvertrag geregelt sind:
- Höhe der Lehrlingsentschädigung
- Arbeitszeit
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Verfallsfristen
- Zulagen
- Pauschalen (z.B. Kleiderpauschale)
- Entgelt bei Arbeitsverhinderung
- Weiterverwendungszeit
- Internatskostenregelung
Der Kollektivvertrag muss in jedem Betrieb so aufgelegt werden, dass er für alle zugänglich ist.
Wenn du Fragen zu deinem Kollektivvertrag hast, melde dich bei uns.
Lehre - Vor der Lehre