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Lehrlingseinkommen
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Du bist Lehrling? Dann steht dir das Lehrlingseinkommen zu!

Die Höhe hängt von dem für dich geltenden Kollektivvertrag und deinen Lehrjahren ab. Das Lehrlingseinkommen steigt jährlich, d.h. du bekommst im 2. Lehrjahr mehr als im ersten usw. Außerdem besteht auch Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Wenn es in deinem Lehrberuf kein kollektivvertragliches Lehrlingseinkommen gibt, dann muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden.

Du hast Fragen zum Lehrlingseinkommen?

Wir haben die Antworten!

Wann bekomme ich mein Lehrlingseinkommen?

Die Auszahlung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen. Du bekommst einen Lohnzettel, wo Brutto- und Nettolehrlingseinkommen, sowie Zuschläge und Abschläge ersichtlich sein müssen.

Sonderzahlungen

Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, muss der Betrag im Lehrvertrag vereinbart werden.

Good2Know

Das Lehrlingseinkommen bekommst du auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung (LAP). Als Lehrling bist du unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert. Die Lehrzeit wird auch für die spätere Pension angerechnet.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Kannst du wegen Krankheit oder einem Unglücksfall nicht arbeiten, hast du Anspruch auf das volle Lehrlingseinkommen oder ein Teilentgelt. Pro Lehrjahr stehen dir folgende Beträge zu:  Für acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld von der Krankenkasse.

Geld nach einem Arbeitsunfall

Bist du auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit in Krankenstand, so steht dir bis zur Dauer von acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld als Entgeltfortzahlung zu.

Geld bei Arbeitsverhinderung

Wenn du aus einem wichtigen persönlichen Grund vorübergehend gehindert bist, am Arbeitsplatz zu erscheinen (z.B. Arztbesuch, Behördenweg, besondere familiäre Ereignisse), so steht dir die Fortzahlung des Entgeltes in der Höhe des Lehrlingseinkommens zu.

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