Als Arbeitnehmerin hast du Anspruch auf Mutterschutz
Das gilt auch für Lehrlinge und Heimarbeiterinnen.
Sonderbestimmungen gibt es teilweise für Dienstnehmerinnen, die in Privathaushalten beschäftigt sind sowie für Bedienstete in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes.
Das Mutterschutzgesetz gilt unabhängig von
- deiner Staatsbürgerschaft
- der Dauer deines Dienstverhältnisses
- dem Ausmaß deiner Beschäftigung (Arbeitszeit)
So lange hast du Anspruch auf Mutterschutz
In den letzten acht Wochen vor dem Entbindungstermin, darfst du nicht mehr arbeiten. Das nennt man Schutzfrist. Besteht Gefahr für dich oder das Kind, ist auch eine frühere Freistellung möglich. Dafür braucht es aber eine schriftliche Begründung und Befürwortung vom Facharzt. Das Freistellungszeugnis muss dem Dienstgeber/der Dienstgeberin vorgelegt werden. Du darfst dann ab dem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt werden.
Wenn Sie Ihr Kind vor oder nach dem voraussichtlichen Geburtstermin bekommen, verkürzt bzw. verlängert das die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend.
Während des Mutterschutzes bekommst du Wochengeld.
Der Mutterschutz nach der Entbindung dauert 8 Wochen. Wenn sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat, weil der Geburtstermin nicht richtig errechnet war, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt im Ausmaß der Verkürzung auf höchstens 16 Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens 12 Wochen.
Während des Mutterschutzes bekommst du von der Krankenkasse Wochengeld. Dein Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum keinen Lohn bzw. Gehalt.
Tipp
Informiere deinen Dienstgeber 4 Wochen bevor du den Mutterschutz antrittst!
Arztbesuch während der Arbeitszeit?
Für werdende Mütter ist es oft nicht leicht, ärztliche Untersuchungen mit dem Arbeitsalltag zu koordinieren. Es ist aber möglich, ärztliche Untersuchungen, besonders Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen auch während der Arbeitszeit zu machen, wenn es dir nicht möglich oder zumutbar ist, sie sonst zu machen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir während dieser Zeit deinen Lohn oder dein Gehalt normal weiterzuzahlen.