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Jugendvertrauensrat
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Die Jugendvertrauensrät*innen kümmern sich um deine Anliegen im Betrieb

Der Jugendvertrauensrat ist die Stimme für alle jungen Arbeitnehmer*innen im Betrieb.  Jedes Gespräch wird vertrauensvoll behandelt. Der Jugendvertrauensrat plaudert nichts aus, schon gar nicht bei deinem Chef.

Du hast Fragen zum Jugendvertrauensrat?

ÖGJ & AK Young haben die Antworten!

Wann kann ein Jugendvertrauensrat (JVR) gegründet werden?

Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. Das sind alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Seit 1. Jänner 1973 gibt es die Möglichkeit, einen Jugendvertrauensrat im Betrieb zu wählen.

Was sind die Aufgaben des Jugendvertrauensrats (JVR)?

  • Der Jugendvertrauensrat (JVR) ist wie ein Klassensprecher, also die Stimme der jungen KollegInnen in der Arbeit und Lehrausbildung.
  • Er vertritt die Interessen der Lehrlinge und jungen ArbeitnehmerInnen im Betrieb, hilft bei beruflichen und privaten Problemen.
  • Er wird für zwei Jahre gewählt und ist eine wichtige betriebliche Mitbestimmungsmöglichkeit für die Lehrlinge. Denn der Jugendvertrauensrat schaut im Betrieb darauf, dass die Ausbildung gut abläuft und trägt dazu bei, die Ausbildung ständig zu verbessern.

Wie wird ein Jugendvertrauensrat gewählt?

Es gibt vorweg eine Jugendversammlung im Betrieb.

  • Wahlberechtigt sind alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes.
  • Personen, die sich zur Wahl aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einreichen.
  • Kandidieren können alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
  • Die Wahl findet spätestens vier Wochen nach der Jugendversammlung statt.
  • Die Stimmabgabe erfolgt direkt im Wahllokal oder per Briefwahl.
  • Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis.
  • Das Ergebnis der Wahl muss im Betrieb durch einen Aushang bekannt gegeben werden.
  • Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen JVR-Arbeit steht nichts mehr im Wege.

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