Als Lehrling hast du Rechte und Pflichten
Vielleicht kennst du den alten Spruch: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Heißt übersetzt: Du kannst als Lehrling im Betrieb und in der Schule nicht nur fordern (Rechte), sondern musst auch liefern (Pflichten).
Du hast Fragen zu deinen Rechten und Pflichten?
Wir haben die Antworten!
Das sind deine Pflichten:
- Erlernen, der für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse
- Regelmäßiger Besuch der Berufsschule
- Vorweisen der Zeugnisse
- Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Sorgfältiger Umgang mit Werkzeugen und Materialien
- Befolgung dienstlicher Anweisungen
- Sofortige Verständigung des Ausbildners bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung
Wichtig!
Diese Pflichten solltest du ernst nehmen, das sind keine Empfehlungen. Denn wenn du deine Pflichten vernachlässigst, kannst du sogar deine Lehrstelle verlieren!
Dafür bekommst du (Rechte):
- Eine ordnungsgemäße Ausbildung
- Regelmäßigen Lohn (Lehrlingseinkommen)
- Urlaub (25 bzw. 30 Werktage, je nach Branche)
- Freistellung für den Berufsschulbesuch
- Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für die Prüfungen
- Arbeitsaufträge, die zu deiner Ausbildung gehören
- Sichere Arbeitsbedingungen
Probezeit
In den ersten 3 Monaten deiner Lehrzeit kann das Lehrverhältnis schriftlich ohne Angaben von Gründen von dir oder auch von deinem Lehrberechtigten gelöst werden. Bedenke aber, dass du dir danach wieder eine neue Lehrstelle oder eine andere Ausbildungsmöglichkeit suchen musst!
Arbeitszeit & Urlaubsanspruch
Du darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, wobei es natürlich Ausnahmen gibt. Dir steht nach 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu. Unter 18 Jahren darfst du weder Überstunden und Akkordarbeit leisten. Je nach Branche hast du Anspruch auf 25 bzw. 30 Tage Urlaub im Jahr.
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