Versicherung für Studierende - läuft das alles automatisch?
Als StudentIn bist du nicht automatisch krankenversichert. Du musst dich um deinen Versicherungsschutz selbst kümmern. Denn sonst kann es teuer werden, wenn ein Krankheitsfall eintritt.
Du hast Fragen zur Versicherung für Studierende?
Wir haben die Antworten!
Krankenversicherung
Für Studierende gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Mitversicherung bei den Eltern
Eine beitragsfreie Mitversicherung über die Krankenversicherung der Eltern ist bis zum 27. Lebensjahr möglich. Im 1. Studienjahr reicht dafür die Vorlage der Meldebestätigung beim Versicherungsträger. Ab dem 2. Studienjahr ist auch ein Studienerfolgsnachweis für das jeweils vorangegangene Studienjahr notwendig. - Begünstigte Selbstversicherung für Studierende
Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung, können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen bei derÖsterreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine freiwillige Krankenversicherung zu einem begünstigten Beitrag abschließen. - Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Studierende mit einer geringfügigen Beschäftigung können sich für einen Pauschalbetrag von monatlich 66,79 Euro (2023) kranken- und pensionsversichern. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 500,91 (Wert 2023). - Mitversicherung bei EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen
Diese Variante ist altersunabhängig und in der Regel kostenpflichtig.
Unfallversicherung
Studierende sind durch die ÖH-Mitgliedschaft bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei Exkursionen, Praktika etc. automatisch unfallversichert. Auch am Weg zu diesen Veranstaltungen und am Heimweg besteht Versicherungsschutz. Studierende haben Anspruch auf Unfallheilbehandlung.
Pensionsvorsorge
Voraussetzung für einen Pensionsanspruch ist eine gewisse Anzahl von Beschäftigungsmonaten und/oder Ersatzzeiten. Zeiten eines Studiums finden bei der Pensionsberechnung nur dann Berücksichtigung, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden. Der Nachkauf von Beiträgen für die Studienzeiten ist relativ hoch. Studierende mit Interesse am Erwerb von pensionsrelevanten Zeiten, sollten sich daher bereits während des Studiums in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichern. Eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist nach Vollendung des 15. Lebensjahres möglich, eine Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung.
Tipp
Selbst- und Weiterversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung unbeschränkt absetzbar.
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