Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für das Arbeiten im Homeoffice?
Im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) werden die grundsätzliche Rechte und Pflichten (schriftliche Vereinbarung, Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel, Kündigung aus wichtigem Grund mit Frist 1 Monat) für das Arbeiten im Homeoffice gesetzlich geregelt.
Ansonsten gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Gesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Angestelltengesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Urlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Väter-Karenzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, zum Teil auch das Arbeitnehmer*innenschutzgesetz.
Kann ich zum Homeoffice gezwungen werden?
Nein. Arbeit im Homeoffice muss schriftlich zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart werden. Die Sozialpartner haben hierfür eine Mustervorlage bereitgestellt, mit der die wesentlichsten Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice erfasst werden. Zudem hat auch die Gewerkschaft GPA eine umfassende Mustervereinbarung erstellt.
Habe ich ein Recht auf das Arbeiten im Homeoffice?
Nein. Homeoffice muss immer vereinbart werden und kann nicht einseitig durchgesetzt werden.
Kann die Geltung der Homeoffice-Vereinbarung zeitlich begrenzt werden?
Ja. Wie jede vertragliche Vereinbarung kann auch die schriftliche Homeoffice-Vereinbarung befristet geschlossen werden.
Kann die Homeoffice-Vereinbarung einseitig rückgängig gemacht werden?
JA. Es muss aber einen wichtigen Grund dafür geben. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten gelöst werden. Dabei gilt eine Frist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats.
Diese „wichtigen Gründe“ können z.B. wesentliche Veränderungen im Betrieb oder Veränderungen der Wohnsituation von Beschäftigen sein, die die Arbeit im Homeoffice unmöglich machen.
Good2Know
Die schriftliche Homeoffice-Vereinbarung kann mögliche „wichtige Gründe“ näher erläutern.
Wer muss die im Homeoffice benötigten Arbeitsmittel bereitstellen?
Auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice müssen die notwendigen digitalen Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Unter digitalen Arbeitsmitteln versteht man IT-Hardware (Laptop, Tastatur/Maus/Monitor, ggf. Drucker/Scanner) und Software, aber auch die notwendige Datenverbindung oder ein Diensthandy Wird vereinbart, dass der/die Arbeitnehmer*in eigene (private) digitale Arbeitsmittel verwendet, so muss der Arbeitgeber dafür eine Pauschale zahlen.
Tipp: Steuerausgleich
Informiere dich über die Absetzbarkeit von eigenen Arbeitsmitteln bei Homeoffice und Kurzarbeit!
Bin ich beim Arbeiten im Homeoffice unfallversichert?
JA. Die Unfallversicherung umfasst als Arbeitsunfälle auch jene Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Beschäftigung im Homeoffice ereignen.
Beispiel: Einkauf zum Mittagessen im Supermarkt an einem Homeoffice-Tag.
Gilt die bisherige Arbeitszeiteinteilung auch im Homeoffice?
Ja, wenn in der Vereinbarung über Homeoffice nichts Anderes vorsieht.
Müssen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden?
JA. Wird die Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt, können auch Aufzeichnungen nur über die Dauer der Tagesarbeitszeit (Tagessaldo) geführt werden, wenn dies zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in vereinbart wurde.