Reisetipps für den Sommer 2021
Der Sommer naht, die Infektionszahlen sinken und die Reisebeschränkungen innerhalb Europas werden mehr und mehr gelockert. Verständlich, dass sich damit viele Menschen Gedanken über ihren Sommerurlaub machen.
Weltweit betrachtet gelten jedoch aufgrund des Corona-Virus derzeit noch Reisewarnungen für die meisten Staaten der Welt. Das bedeutet für die heurige Urlaubsplanung: Vorsichtig und gut überlegt planen.
Wichtig ist daher, vor der Urlaubsbuchung zu prüfen, in welche Länder und unter welchen Auflagen Reisen im Sommer möglich sein werden. Stichwort: 3-G-Regelung und Quarantänepflichten. Ausführliche Informationen dazu findet man zB auf oesterreich.gv.at sowie auf der Seite des Außenministeriums.
Was ist bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen?
Buchst du eine Pauschalreise, dh zB Flug und Hotel, so hast du nur einen Ansprechpartner und bist im Fall einer Insolvenz des Veranstalters geschützt. Wenn die Reise vom Veranstalter abgesagt wird, erhältst du den Reisepreis rückerstattet; wenn kurz vor Reiseantritt eine hohe Reisewarnstufe vorliegt, kannst du kostenfrei stornieren.
Wenn du allerdings jetzt eine Reise für diesen Sommer buchst, die Lage sich nicht ändert und du die Reise dann doch nicht antreten willst, ist u.U. keine kostenfreie Stornierung möglich, weil du das Risiko bewusst in Kauf genommen hast.
Buchste du jetzt einen Sommerurlaub für ein Land für das eine Reisewarnung oder hohes Sicherheitrisiko besteht und traust du dich dann doch nicht hinfliegen, darfst du dich nicht wundern, wenn dein Vertragspartner eine Stornogebühr von dir verlangt. Denn du hast das Risiko bewusst in Kauf genommen.
Viele Reiseveranstalter bieten aber aktuell Aktionen an, bei denen neu gebuchte Reisen auch ohne Reisewarnung kurz vor Abreise kostenlos storniert oder umgebucht werden kann.
Weniger gut geschützt bist du bei Buchung einer Individualreise. Hier musst du dich mit mehreren Ansprechpartnern auseinandersetzen und bist insolvenzrechtlich nicht abgesichert.
Buchst du online bzw. über ausländische Plattformen eine Unterkunft im Ausland, gilt das jeweilige Landesrecht. Da die Plattform im Regelfall nur der Vermittler ist, ist die Rechtsdurchsetzung meist problematisch.